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           Deutsches Bier    

- nicht nur sauber, sondern rein


Es ist die älteste Lebensmittelverordnung der Welt - doch heute aktuell wie nie: das Deutsche Reinheitsgebot, nach dem die deutschen Brauer auch heute noch ihr Bier brauen. Der Erlass von Herzog Wilhelm IV. aus dem Jahr 1516 ist längst ein Inbegriff für die Qualität deutscher Biere.

Der bayerische Herzog Wilhelm IV. forderte vor 494 Jahren: Zum Brauen sollten nur wenige natürliche Zutaten verwendet werden dürfen. Er wollte damit dem manchmal wüsten Treiben beim Bierbrauen den Garaus machen. Waren doch die Menschen im Lauf der Zeit auf die abenteuerlichsten Ideen gekommen, um ihrem Bier einen besonderen Geschmack zu verleihen oder um es haltbarer zu machen: Vom Zusatz von Kräutern ist zu lesen, von Ruß (für Dunkelbier), von Kreidemehl (um sauer gewordenes Bier wieder genießbar zu machen) und sogar von Stechapfel und Fliegenpilz wird berichtet - als besonderer geschmacklicher Verfeinerung.

Qualitätsprüfung mit dem Hosenboden

Deshalb nahm der bayerische Herzog am 23. April 1516 die Sache höchstselbst in die Hand und verkündete in Ingolstadt: In Deutschland gebrautes Bier darf nur aus Wasser, Hopfen und Gerste bestehen. Die Hefe wurde damals nicht erwähnt: Sie war noch nicht bekannt, und Hefesporen aus der Luft beeinflussten die Gärung. Erst später gelang es, Hefe zu züchten und damit auch eine gleichbleibende Qualität des Bieres sicherzustellen. Übrigens: Auch in den Zeiten vor dem Erlass des Reinheitsgebotes war das Bier auf seine Qualität geprüft worden. Die Verfahren, mit denen man die Qualität des Bieres prüfte, können jedoch nicht unbedingt als wissenschaftlich bezeichnet werden. Die wirkungsvollste Methode im 15. und 16. Jahrhundert war ganz einfach: Eine Bank wurde mit Bier bestrichen. Die amtlichen Prüfer in ihren ledernen Hosen setzten sich drauf und blieben drei Stunden lang still sitzen. Auf Kommando sprangen sie gleichzeitig auf. Blieb die Bank an der Hose kleben, war das Bier nicht zu beanstanden. Blieb die Bank jedoch stehen ...